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Aufnahmegründe Gesetzlicher Hintergrund, Leistungen und Kosten

Gesetzeslage Zielgruppe & Aufnahmegründe Ausschlusskriterien Leistungen Familienfreizeit für Alleinstehende

Gesetzlicher Hintergrund und Leistungsberechtigte

Familien in belasteten Lebenslagen sollen durch die Maßnahme Angebote der Familienfreizeit und -erholung erhalten (§ 16 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII). Auch Kinder und Jugendliche in Notsituationen (§ 20 SGB VIII) werden im Ankerplatz Norderney fachlich betreut und versorgt, z. B. bei Ausfall eines Elternteils. Aufgenommen werden weiterhin Kinder und Jugendliche, deren Familien Hilfe zur Erziehung benötigen (§ 27 SGB VIII).

Der Ankerplatz Norderney bietet darüber hinaus die Möglichkeit der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen bei Inobhutnahmen wegen Kindeswohlgefährdung (§ 42 SGB VIII).

Zielgruppe und Aufnahmegründe

Grundsätzlich ist der Ankerplatz Norderney für Kinder und Jugendliche im Alter von 2 bis 15 Jahren bestimmt, deren Familien Unterstützung in bestimmten Lebensumständen benötigen.

Zu den Aufnahmegründen zählen unter anderem familiäre Spannungen zwischen Kindern und ihren Eltern, Loyalitätskonflikte in Trennungs- und Scheidungssituationen, Kontaktschwierigkeiten zur eigenen Peer Group, Mobbing und Schulmüdigkeit.

Der Ankerplatz Norderney dient der Erholung von Familien, die sich in besonderen krisenbehafteten Lebenssituationen befinden. 

Das Kinder- und Jugendhilfezentrum stellt auch einen kurzfristigen Zufluchtsort für unterschiedlichste Notsituationen dar, beispielsweise bei Ausfall einer erziehungsberechtigten Person, fehlenden Betreuungs- und Unterstützungsalternativen sowie im Rahmen einer Hilfeplanung gem. § 27 SGB VIII.

Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (gem. § 8a SGB VIII) halten wir zwei Plätze in zwei separaten Zimmern für die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen bereit.

Das Kinder- und Jugendhilfezentrum des Hochsauerlandkreises trägt dafür Sorge, dass alle aufgenommenen Kinder und Jugendlichen angemessen und ihren Bedürfnissen entsprechend betreut werden.

Der Schutz und die Unversehrtheit aller im Ankerplatz Norderney ist das oberste Gebot.

Umgang mit Krisen/Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII

In Absprache zwischen der Einrichtungsleitung und zuständigen Fachkräften im Jugendamt kann eine Inobhutnahme erfolgen.

Für die Klärung eines Sachverhaltes einer möglichen Kindeswohlgefährdung werden:

  • die Beobachtungen zum Gefährdungspotenzial fortlaufend dokumentiert;
  • die Beratungsmittel (Fallsupervision, Austausch mit den Fachkräften des Jugendamtes) genutzt und die Ergebnisse dokumentiert;
  • die heil- und sozialpädagogischen Einzelsettings genutzt und die Risikoeinschätzung durch die Heil-/Sozialpädagogin dokumentiert; 
  • die Maßnahme in Absprache mit den Fachkräften des zuständigen Jugendamtes verlängert;
  • ein Sozialbericht mit Risikoeinschätzung erstellt

Ausschlusskriterien

Nicht aufgenommen werden Kinder und Jugendliche mit

  • einer bekannten und dokumentierten Gewaltbereitschaft gegenüber anderen und sich selbst,
  • akuten psychiatrischen Störungsbildern,
  • Drogen- und Alkoholabhängigkeit,
  • schwerer geistiger und/oder körperlicher Behinderung,
  • Diabetes mellitus sowie
  • Suizidalität.

Leistungen

Im Ankerplatz Norderney werden Kinder und Jugendliche aufgenommen und koedukativ in zwei Gruppen betreut. Im Rahmen der geplanten Maßnahmen beträgt der Aufenthalt drei Wochen. Er kann auf bis zu zwölf Wochen verlängert werden. Anreisen während laufender Maßnahmen sind nach Absprache möglich.

Die Unterbringung erfolgt geschlechtergetrennt in Einzel- oder Zweibettzimmern. Bei Inobhutnahmen stehen zwei weitere separate Einzelzimmer für die Kinder und Jugendlichen zur Verfügung.

Familienfreizeit für Alleinstehende

Zudem gibt es ein Apartment für die Aufnahme von Alleinerziehenden mit bis zu 2 Kindern, die sich in belasteten Familiensituationen befinden und hier ein Angebot der Familienfreizeit und -erholung in Anspruch nehmen dürfen.

Diese Familien werden vollständig über das Haus versorgt. Sie nehmen die Hauptmahlzeiten gemeinsam im Apartment bzw. in einem separaten Speiseraum ein.

Die Kinder können auf Wunsch die Betreuungsangebote in der Gruppe nutzen; auch um die Erziehungsperson zu entlasten und Zeit für Gespräche und Beratungen zu folgenden Themen zu finden:

  • Reflektieren der belastenden Situation(en) im Alltag
  • Erziehungsberatung
  • hauswirtschaftliche Anleitung (Haushaltsorganisation, Reinigung, Wäscheversorgung, etc.)
  • Ernährungsschulung
  • Entspannungstraining (PMR)
  • Schlafhygiene
  • Erfassung von weiterführenden Hilfen, Beratungsstellen o. ä. im häuslichen Umfeld

Kostenbeteiligung

Die Kosten trägt zunächst das Jugendamt im Rahmen der jugendhilferechtlichen Vorgaben.
Eine Kostenbeteiligung ist einkommensabhängig und kann im Voraus überschlägig berechnet werden.

Ansprechpartner und Aufnahmeverfahren

für Erziehungsberechtigte aus dem HSK bzw. den ASD/die Jugendämter außerhalb des HSK: 

Hochsauerlandkreis, Kreisjugendamt
Steinstr. 27
59872 Meschede
Tel.: 0291 941204

oder inhaltlich direkt an

Ankerplatz Norderney
Kinder- und Jugendhilfezentrum des Hochsauerlandkreises
Marienstr. 16
26548 Norderney
Tel.: 04932 91140